Allgemeine Geschäftsbedingungen Camperpark Gendt

Artikel 1: Begriffsbestimmungen

  • Der Unternehmer: Camperpark Gendt
  • Der Urlauber: die Person, die mit dem Unternehmer einen Vertrag über einen Ort für einen bestimmten Zeitraum geschlossen hat. Die Miturlauber sind die Personen, die im Vertrag als andere Personen angegeben sind.
  • Dritte: jede andere Person als der Erholungssuchende und/oder Miterholungssuchende.
  • Campingausrüstung: Wohnmobil.
  • Informationen: schriftliche oder elektronische Daten über die Nutzung des Geländes und der Einrichtungen von Camperpark Gendt.
  • Hausordnung: die schriftliche Regelung, die die Hausordnung für die Nutzung der Räumlichkeiten und Einrichtungen enthält.
  • Vereinbarter Preis: das Entgelt für die Nutzung der touristischen Stätte.

Artikel 2: Inhalt des Abkommens

  • Zu Erholungszwecken stellt der Unternehmer dem Erholungssuchenden den vereinbarten Ort für den vereinbarten Zeitraum zur Verfügung. Dieser erhält dadurch das Recht, ein Reisemobil und bestimmte Personen darauf abzustellen.
  • Der Urlauber ist verpflichtet, den Vertrag und die Regeln in den Begleitinformationen einzuhalten. Er hat dafür zu sorgen, dass Miturlauber und/oder Dritte, die ihn besuchen, den Vertrag und die Regeln in den begleitenden Informationen einhalten.

Artikel 3: Zahlung

  • Der Urlauber muss die Zahlung in Euro leisten.
  • Sollte der Unternehmer am Anreisetag nicht im Besitz des geschuldeten Gesamtbetrags sein, ist er berechtigt, dem Urlauber den Zugang zum Gelände zu verweigern, unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.

Artikel 4: Nutzung durch Dritte

  • Die Nutzung des Wohnmobils und/oder des dazugehörigen Stellplatzes durch Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung des Eigentümers gestattet.

Artikel 5: Gesetze und Verordnungen

  • Der Urlauber hat jederzeit dafür Sorge zu tragen, dass das von ihm aufgestellte Wohnmobil im Innen- und Außenbereich alle Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die von den Behörden oder vom Unternehmer im Rahmen von Umweltmaßnahmen für sein Unternehmen an das Wohnmobil gestellt werden können.
  • Flüssiggasanlagen sind nur dann zulässig, wenn sie sich in Kraftfahrzeugen befinden, die von der nationalen Straßenverwaltung zugelassen sind.
  • Zu Ihrer und unserer Sicherheit wird der Wohnmobilpark rund um die Uhr von Kameras überwacht.

Artikel 6: Instandhaltung und Bau

  • Der Betreiber ist verpflichtet, das Erholungsgebiet und die zentralen Einrichtungen in einem guten Zustand zu halten.
  • Es ist dem Urlauber nicht gestattet, auf dem Grundstück zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu beschneiden, Antennen zu installieren, Zäune oder Trennwände zu errichten.

Artikel 7: Haftung

  • Die gesetzliche Haftpflicht des Unternehmers für andere Schäden als Verletzungen und Todesfälle, für die der Unternehmer versichert ist.
  • Der Eigentümer haftet nicht für Unfälle, Diebstähle oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, sie sind auf ein Versagen des Eigentümers zurückzuführen.
  • Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen von extremen Witterungsbedingungen oder anderen Formen höherer Gewalt.
  • Der Unternehmer haftet für Ausfälle in seinem Teil der Versorgungseinrichtungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen oder diese Ausfälle stehen im Zusammenhang mit der Rohrleitung ab dem Übernahmepunkt des Urlaubers.
  • Der Urlauber haftet für Versäumnisse seitens der Versorgungsunternehmen, gerechnet ab dem Übernahmepunkt, es sei denn, es liegt höhere Gewalt vor.
  • Der Urlauber haftet gegenüber dem Unternehmer für Schäden, die durch Handlungen oder Unterlassungen von ihm selbst, dem/den Miteigentümer(n) und/oder Dritten verursacht werden.
  • Der Unternehmer verpflichtet sich, nach Mitteilung durch andere Urlauber geeignete Maßnahmen zu ergreifen.

Artikel 8: Reklamationen

  • Eine Beschwerde eines Urlaubers muss immer schriftlich an den Unternehmer gerichtet werden. Der Unternehmer wird Ihre Beschwerde prüfen und sie in aller Angemessenheit und Fairness behandeln. Sollte der Urlauber damit nicht zufrieden sein, gilt das niederländische Recht.

Artikel 9: Stornierung

  • Bei einer Stornierung bis zu 2 Wochen vor der Ankunft ist diese kostenlos;
  • Im Falle einer Stornierung innerhalb von 2 Wochen vor der Ankunft zahlt der Urlauber 50% des vereinbarten Preises;
  • Im Falle einer Stornierung am Tag des Reiseantritts zahlt der Urlauber 100% des vereinbarten Preises.